Page 61 - Ergonomische Arbeitsplatzsysteme
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müssen, um darin ohne Beeinträchtigung von Si-
Beschaffenheit von Arbeitsräumen und cherheit, Gesundheit oder Wohlbefinden der Be-
Arbeitsplätzen schäftigten arbeiten zu können, ausreichend groß
(§ 3 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung, in sein. An jedem Arbeitsplatz sind unverstellte Bewe-
gungsfreiräume bzw. Bewegungsflächen erforder-
Verbindung mit den Ziffern 1.2, 3.1 und 1.5 lich, die wechselnde Arbeitshaltung und Aus-
des Anhangs; Technische Regeln für gleichsbewegung ermöglichen .
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Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2, Feb. 2013)
Beurteilung der Arbeitsbedingungen –
Minimierung von Gefährdungen
flüssigkeit in den Gefäßen und im Gewebe der unte- ( §§ 3, 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz)
ren Extremitäten kommen kann . Die Regulations-
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prozesse laufen im Normalfall unbemerkt ab; so Andauernde Steharbeit kann die Gesundheit beein-
kann es zu Beschwerden, wie starkem Herzklopfen trächtigen. Der Arbeitgeber trägt eine umfassende
kommen. Dies kann zu Blutdruckschwankungen Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit
und Schwindelgefühl bis hin zur Ohnmacht führen. seiner Beschäftigten. Er muss die Arbeitsbedingun-
Bei längerem Stehen leidet in erster Linie die Blut- gen hinsichtlich potentieller Gefährdungen beurtei-
zirkulation in den Beinen. Der Blutstrom in den len und hat, soweit erforderlich, wirksame Maßnah-
Beinvenen wird normalerweise durch wechselnde men zu ergreifen, um Gefährdungen möglichst zu
Betätigung der Beinmuskeln beim Gehen, Laufen vermeiden oder die verbleibenden Gefährdungen
und Bewegen unterstützt, die sogenannte Muskel- weitestgehend zu minimieren.
pumpe .
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Bei längerem Stehen wird diese Muskelpump–
funktion erheblich beeinträchtigt und der venöse Auswahl und Bereitstellung von
Rückfluss aus den Beinen reduziert. Arbeitsmitteln nach ergonomischen
Die Ansammlung des vermehrten Blutvolumens
führt zur Einlagerung von Gewebsflüssigkeit und Zusammenhängen
Ödembildung . Dies führt zu den typischen Begleit-
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erscheinungen, wie schweren Beinen, Kribbeln, (§ 4 Abs. 4 Betriebssicherheitsverordnung)
Unruhegefühl und nächtlichen Krämpfen.
Die Überdehnung der Venenwände ist Folge der Mit arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen in:
Stehhaltung und des daraus resultierenden hydro- DIN EN 614-1 Sicherheit von Menschen. – Ergono-
statischen Druckes in den Beinvenen. Dies hat zur mische Gestaltungsgrundsätze. – Begriffe und all-
Folge, dass der Venenquerschnitt sich vergrößert gemeine Leitsätze; April 1995. – Punkt 4.1.2
und es zu einer Insuffizienz der Venenklappen
kommt. Die Gefäßwände werden in ihrer Funktion DIN ISO 14738 Sicherheit von Maschinen – Anthro-
beeinträchtigt und es können sich Krampfadern bil- pometrische Anforderungen an die Gestaltung von
den. Es kann zu Komplikationen, wie Thrombosen, Maschinenarbeitsplätzen: März 2005
Venenentzündungen und offenen Beinen führen 9,10 .
Rechtliche Grundlagen Vom Arbeitgeber sind Arbeitsmittel bereitzustellen,
Arbeitsstätten sind so zu dimensionieren, dass von die nach ergonomischen Gesichtspunkten ausge-
ihnen keine Gefährdung für die Sicherheit und Ge- wählt sind und in geeigneter Arbeitshaltung benutzt
sundheit der Beschäftigten ausgeht. Arbeitsräume werden können .
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(1) Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 aus Feb. 2013, Fußböden (12)
(2) Bundesministerium für Arbeit (BMA): Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen (SUGA) in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2006
(3) Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik: Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit,
2009
(4) Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik: Bewegungsergonom. Gestaltung von andauernder Steharbeit, 2009
(5) von Rieck, A.: Tagesrhythmische Veränderungen des Beinvolumens bei orthostatischer Belastung unter Berücksichtigung von
Blutdruck und Pulsfrequenzverhalten. Med. Diss., Univ. Marburg 1973
(6) Rieckert, H.: Orthostasesyndrom, Kurzmonographie, Sandoz 6. Nürnberg: Sandoz AG,1972
(7) Witzleb, W.: moderne Physiologie und Pathophysiologie des venösen Systems. Österr.-deutsch.-schweiz. Kongr. F.Balneol., Med.
Klimatol. U. Physikal. Med., Salzburg, 13.– 16.10.1974
(8) Dupuis, H.: Rieck, A.: Orthopädische Beanspruchung bei Arbeit im Stehen. Sozial- u. Präventivmed. 06-1980, S. 375-380
(9) Haid-Fischer,F,: Haid, H., Venenerkrankungen, Stuttgart: Thieme, 1973
(10) Klüken, N.: Klink der Venenkrankheiten der unteren Extremität, Folia Angiologica Suppl. IV, „Praktische Phlebologie“. Berlin:
Haupt und Koska, 1974, S. 31-56
(11) Arbeitsstättenverordnung (v.12.8.2004) § 3 Abs. 1 i. V. m den Ziffern 1.2, 3.1 und 1.5 des Anhangs
(12) Betriebssicherheitsverordnung (v. 27.9.2002) § 4 Abs. 4